Pressemitteilung des RV BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Grünheide und Spreenhagen – SpreeGrün
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistik-Zentrum Freienbrink Nord“ (B-Plan 60) soll zugunsten von Logistik- und Serviceflächen eine Fläche aus dem Landschafts-Schutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet ausgegliedert werden. Dagegen wenden wir uns mit folgender Argumentation:
Zunächst verweisen wir vollumfänglich auf unsere Einwendungen zum 1. Entwurf des B-Plan 60 – in erster Linie auf die darin ausgeführten Punkte, dass Flächenversiegelung zu vermeiden ist und die Leistungen dieses Waldes, wenn er gerodet werden sollte, entweder gar nicht oder nur nach jahrzehntelangem Verzug annähernd und nur an anderer Stelle ausgeglichen werden können.
Insbesondere kritisieren wir, dass auch im veränderten Entwurf des B-Plan 60 Alternativen zum Bau der geplanten Einrichtungen auf der bestehenden Fläche des Bebauungsplanes Nr. 13 „Freienbrink Nord“ (z.B. durch eine Verdichtung oder Erhöhung der vorhandenen Bebauung oder an alternativen Orten im Umfeld der Tesla-Fabrik) nicht in ausreichendem Maße geprüft wurden. Dies gilt auch für neue Lager- und Logistikflächen.
Der geplante Güterbahnhof liegt vollständig im Wasserschutzgebiet. Eine alternative Planung sollte außerhalb des Wasserschutzgebietes erarbeitet werden – auch wenn dies nur mit „Abstrichen bei den planerischen Zielen [Teslas] denkbar ist.“ Die bestehenden Unterlagen enthalten keine Alternativ-planungen (hinterlegt mit Unterlagen wie z.B. technischen Zeichnungen) zu einem Güterbahnhof außerhalb des Wasserschutzgebietes. Damit erfolgt auch keine Begründung, aus welchen sachlichen Gründen Alternativen nicht in Frage kommen. Die Aussage, dass kein anderer Standort außerhalb des Wasserschutzgebietes möglich sei, bleibt damit im Bereich einer reinen Behauptung.
Die Schienen zum Güterbahnhof führen um ca. 3/4 der „Fläche für Wald“ herum. Dadurch wird sie noch mehr von der sie umgebenden Natur getrennt, als dies durch Infrastruktur schon jetzt der Fall ist. Für Wildtiere ist diese doppelte Barriere kaum mehr zu überwinden. Tier-Wanderungen werden unterbrochen. Eine genetische Verarmung der dort lebenden Bodenbewohner ist die Folge. Entlang des gesamten Trassenverlaufs befindet sich ein hohes Aufkommen von Fledermäusen, die durch den zusätzlichen Lärm und das zusätzliche Licht gestört werden. Auch die Einwohner*innen des Ortes Grünheide werden stärker von Licht und Lärm betroffen sein.
Die „Erweiterung der Flächen für das Umspannwerk“ ist im B-Plan 60 nicht festgelegt und wird die Waldfläche weiter verkleinern.
Wir fordern daher dazu auf, Alternativen zur Trassenführung zu prüfen, die westlich der „Fläche für Wald“ liegen.
Wir möchten darüber hinaus einwenden, dass der B-Plan 60 entweder als vorhabenbezogener B-Plan oder als Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag ausgefertigt werden sollte. Dies würde es ermöglichen, folgende Bedingungen rechtssicher festzulegen:
- der Güterbahnhof wird tatsächlich wie geplant durch den Investor realisiert;
- eine Erweiterung der Produktionsanlagen auf der Fläche des B-Plans 60 wird ausgeschlossen;
- die Lagerung von Schadstoffen im Wasserschutzgebiet wird ausgeschlossen;
- der Investor wird verpflichtet, den Nachteil der Bevölkerung auszugleichen, der durch die Verlegung des Personenbahnhofes ca. 2 km nach Westen entsteht. Insbesondere für Schüler:Innen und Besucher:Innen des Löcknitz-Campus ist die Verlegung nachteilhaft und muss durch geeignete Mobilitätsangebote ausgeglichen werden.
Eine Erweiterung der Flächen und damit eine Vergrößerung des Betriebes kann erst erfolgen, wenn die frisch- und abwasserrechtlichen Problematiken mit dem WSE und den Berliner Wasserbetrieben geklärt und gelöst sind.
Ein letzter Punkt unseres Einwandes bezieht sich auf das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§3 (2) Baugesetzbuch. Demnach sind Unterlagen mindestens für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Auslage der geänderten Unterlagen erfolgte nun für die Dauer von nur 14 Tagen innerhalb der Osterferien und inklusive der Osterfeiertage. Die Verkürzung und die Auswahl des Beteiligungszeitraumes sehen wir als unangemessene Erschwerung einer qualifizierten Beteiligung an.